Gesucht: Innovative Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für „Besseres Lernen und Arbeiten“
Mit dem 2. Call werden Projekte gesucht, die auf Innovationen in den Bereichen Bildung und/oder Arbeit abzielen und marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen. Gemeint sind damit zum Beispiel:
- Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen,
- Tools und Designs für Arbeitsplatz oder Homeoffice,
- Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung
- Innovationen im Bereich New Work
- Willkommen sind Innovationen für bessere Bildungsmöglichkeiten,
(z.B. neue Lernplattformen, innovative Konzepte zum Umgang mit Lernschwierigkeiten) - Innovationen für Verbesserungen in der Arbeitswelt (z.B. neue Co-Working-Konzepte, neue Methoden für berufliches Lernen)
Wer kann sich am 2. IGP-Call beteiligen?
Die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen beantragen, auch wenn sie gemeinnützig sind. Sogenannte Neugründungen können sich unter definierten Bedingungen auch um die Förderung bewerben. Hochschulen usw., sind antragsberechtigt, wenn sie mit kleinen und mittleren Unternehmen in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten.
Anträge auf Teilnahme an diesem Call können bis zum 30.04.2024 eingereicht werden.
Ausführliche Informationen zum IGP sind hier zu finden