Über das RWP NRW werden arbeitsplatzschaffende oder -sichernde Investitionen gefördert
Am 01.07.23 ist das neue Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm für Nordrhein-Westfalen RWP in Kraft getreten. Das RWP basiert auf der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW und setzt diese in NRW um.
Die GRW ist seit den 1960er Jahren das bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch den Bund und das Land. Unternehmen können über die GRW Zuschüsse für arbeitsschaffende oder -sichernde Investitionen in Maschinen, Anlagen usw. bekommen.
Im letzten Jahr ist die GRW vom Bund und von den Ländern deutlich überarbeitet worden. Künftig werden auch Investitionen gefördert, mit denen die Transformation zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden kann (nachhaltige Bauten, effiziente Maschinen usw.).
Fast eine Viertel Milliarde EUR pro Jahr für die Fördergebiete in NRW
Bis zum Jahr 2027 stehen in NRW jährlich mehr als 240 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Allerdings nicht im gesamten Land, sondern in definierten Fördergebieten. Das sind derzeit 33 Kreise und kreisfreie Städte im Ruhrgebiet, am Niederrhein, im Rheinischen Revier, im Bergischen Land, in Südwestfalen und in Ostwestfalen-Lippe.