Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie
Der Förderaufruf basiert auf der Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ vom 20. November 2024 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ziel ist die Förderung vorwettbewerblicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative biotechnologische Verfahren entwickeln, um biobasierte Produkte und Prozesse für eine klimaneutrale und kreislauffähige Industrie voranzubringen.
Der Aufruf adressiert unter anderem folgende Themen:
- Nutzung erneuerbarer Kohlenstoffquellen: z. B. biogene Rest- und Abfallstoffe oder CO₂ zur Herstellung von Plattformchemikalien wie Alkoholen, Ketonen oder Säuren.
- Ressourceneffiziente Herstellung von Feinchemikalien: z. B. Bausteine für Pharmazeutika, Agrochemikalien oder Zusatzstoffe für die Kunststoffindustrie.
- Entwicklung nachhaltiger Produkte: z. B. biobasierte Schmierstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen oder Inhaltsstoffe für Nahrungsmittelzusatzstoffe und Waschmittel.
- Nachhaltige Produktion von Fasern: für kreislauffähige Textilien.
Wer kann Förderanträge stellen?
Förderfähig sind Konsortien aus Wirtschaft und Wissenschaft, vorzugsweise mit einer führenden Rolle der Industrie. Es wird vorausgesetzt, dass leistungsfähige Industriepartner beteiligt sind, die die entwickelten Verfahren später in die Praxis überführen können.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet. Bis zum 3. März 2025 können Projektskizzen eingereicht werden. Nach positiver Bewertung der Skizzen werden die ausgewählten Bewerber zur Vorlage förmlicher Förderanträge aufgefordert.
Hier geht es zu weiteren Informationen zum Förderaufruf auf der Webseite des BMBF.