Erste Klimaschutzverträge für Unternehmen in Deutschland

Am 15. Oktober hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die ersten Klimaschutzverträge an 15 Unternehmen aus Mittelstand und Großindustrie übergeben. Damit stehen den Unternehmen insgesamt bis zu 2,8 Mrd. EUR für die Realisierung ihrer Vorreiterprojekte zur Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse zur Verfügung.

Erste Klimaschutzverträge für Unternehmen in Deutschland

Klimaschutzverträge sind ein neuartiges Förderinstrument

Die Klimaschutzverträge KSV sind ein neuartiges Förderinstrument, dass klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen unterstützen soll. Dort, wo innovative und klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, gleichen die KSV die Mehrkosten zu konventionellen Verfahren aus.

Die KSV-Förderrichtlinie bedient sich eines neuartigen Auktionsverfahrens: Die übliche Einzelprüfung der Projekte entfällt. Vielmehr geben die Unternehmen ein Angebot ab, das die Umsetzung der neuen Technologien ermöglicht und gleichzeitig im Wettbewerb besteht. Das erste Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge startete am 12.03.24. Unternehmen hatten im Anschluss vier Monate Zeit, um Angebote einzureichen.

Klimaschutzverträge für Unternehmen aus energieintensiven Branchen

Die 15 Unternehmen, die die ersten Klimaschutzverträge erhalten, kommen aus den energieintensiven Sektoren Glas und Keramik, Papier und Zellstoff, Chemie usw. Sie wollen neuartige Technologien einsetzen und/oder Wasserstoff nutzen, um ihre Produktion zu dekarbonisieren.

Über die KSV stehen ihnen dafür insgesamt bis zu 2,8 Mrd. EUR zur Verfügung. Wichtig: Die Förderung wird erst ausgezahlt, nachdem die Unternehmen die jährlich geplante Treibhausgas-Minderung erbracht haben.

Die jetzt mit Klimaschutzverträgen ausgestatteten Projekte sollen über die Vertragslaufzeit von 15 Jahren insgesamt bis zu 17 Mio. Tonnen CO₂ einsparen.

Wie geht es mit den Klimaschutzverträgen weiter?

Parallel zur Auswertung des ersten Gebotsverfahrens startete am 29.07.24 bereits das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde der Klimaschutzverträge. Unternehmen hatten bis zum 30.09.24, ihre Projektvorhaben für das zweite Gebotsverfahren einzureichen. Die zweite Gebotsrunde soll ebenfalls noch in diesem Jahr starten. Nach dem Start der zweiten Gebotsrunde gäbe es dann erneut mehrere Monate Zeit, um Gebote final einzureichen. Für die Zukunft sind weitere Runden geplant.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des BMWK.

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