Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist ein seit 2008 bestehendes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dieses Programm unterstützt Kommunen sowie kommunale Akteure bei der nachhaltigen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. Die geplanten Maßnahmen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern tragen auch zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort bei, senken die Energiekosten und fördern die regionale Wertschöpfung.
Programmdetails im Überblick:
- Förderregion: Bundesweit
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- Programmlaufzeit: 1. November 2024 bis 31. Dezember 2027
- Einreichungsfristen: 1. Februar 2025 bis 31. Dezember 2027
Förderfähige Maßnahmen:
Strategische Klimaschutzmaßnahmen:
- Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Machbarkeitsstudien
- Klimaschutzkoordination
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
- Fokuskonzepte und deren Umsetzung durch zusätzliches Personal
Investive Klimaschutzmaßnahmen:
- Außen- und Straßenbeleuchtung
- Innen- und Hallenbeleuchtung
- Klimafreundliche Mobilität
- Klimafreundliche Abfallwirtschaft
- Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
- Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
- Beckenwasserpumpen
Antragsberechtigt sind Kommunen, Betriebe und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, Zweckverbände, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege und soziale Hilfe. Auch gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen können Fördermittel beantragen. Zudem gelten für einzelne Förderschwerpunkte spezifische Antragsberechtigungen.
Die Förderquoten im Rahmen der Kommunalrichtlinie variieren je nach Maßnahme und Antragsberechtigung. Finanzschwache Kommunen sowie Antragsteller aus Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz profitieren von erhöhten Förderquoten.
Eine detaillierte Übersicht der Förderquoten für verschiedene Maßnahmen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Weitere Informationen, einschließlich detaillierter Förderbedingungen und Antragsverfahren, finden Sie auf der offiziellen Webseite der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Sie möchten einen Antrag auf Förderung bei der Nationalen Klimaschutzinitiative stellen? Dann sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Sie.