Zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte

Grüner Wasserstoff ist in Deutschland leider immer noch sehr knapp. Dabei wächst die Zahl der Unternehmen, die ihn einsetzen wollen. Da passt es, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz jetzt die Zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte veröffentlicht hat. Mit der Richtlinie soll der Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten weiter unterstützt werden.

Zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte

Internationale Wasserstoffprojekte sollen mehr grünen Wasserstoff nach Deutschland bringen

Mit der neuen Förderrichtlinie will das BMWK die internationale Zusammenarbeit zu grünem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie den Aufbau von Importrouten nach Deutschland unterstützen.

Es stehen zwei Fördermodule zur Verfügung: Fördermodul 1 fokussiert auf die industrielle Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Das Modul 2 bezieht sich auf begleitende Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen.

Im Detail können über das Modul 1 Projekte

  • zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff,
  • zur Fortentwicklung innovativer Erzeugungstechnologien,
  • zur Herstellung von Wasserstoffderivaten sowie
  • integrierte Vorhaben zur Umsetzung einer Wasserstoffwertschöpfungskette

gefördert werden. Da die Förderrichtlinie auf eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in Sachen Wasserstoff abzielt, bezieht sich die Unterstützung ausschließlich auf Investitionsprojekte, die außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz realisiert werden sollen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Hauptsitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sowie zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben. Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gelten gesonderte Bestimmungen zur Antragsberechtigung.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Die Einreichung ist im Rahmen von Förderrunden möglich, die gesondert bekannt gegeben werden. Wird eine Projektskizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.

Die Höhe der Förderung bewegt sich je nach Projekt in einer breiteren Range. Sprechen Sie uns für weitere Informationen gerne an.

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