Neue Medizintechnik für Menschen mit Funktionseinschränkungen

Menschen mit körperlichen Funktionseinschränkungen können von innovativer Medizintechnik profitieren. Deshalb will das Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit einem neuen Förderaufruf jetzt Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützen, die sich mit solcher Medizintechnik beschäftigen. Interessieren Sie sich für diesen Förderaufruf? In unserem kurzen Artikel erfahren Sie mehr darüber.

Neue Medizintechnik für Menschen mit Funktionseinschränkungen

Hier können leider keine Förderanträge mehr eingereicht werden. Sprechen Sie uns trotzdem an, wenn Sie Fördermittel für Ihr Projekt suchen. Wir finden eine Alternative für Sie.

Mehr Therapieerfolg durch innovative medizintechnische Lösungen für Menschen mit Funktionseinschränkungen

Im Detail will das BMBF die Entwicklung von Medizintechnik unterstützen, die dabei hilft, Funktionen und Fähigkeiten in den folgenden Bereichen wiederherzustellen, zu trainieren, zu unterstützen oder zu ersetzen:

  • Haltungsapparat, Mobilität und Motorik (z.B. Gehen, Arm- und Handfunktion)
  • Sinneswahrnehmung (z.B. Sehen, Hören, Riechen, Schmecken)
  • Kommunikation (z.B. Sprechen)
  • Kontrolle des vegetativen Nervensystems (z.B. Blasen- und Darmentleerung)

Achtung: Es können auch Projekte in anderen Bereichen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Therapie und Rehabilitation bei körperlichen Funktionseinschränkungen leisten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Es werden ausschließlich Verbundprojekte mit mehreren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit max. 1.000 Mitarbeitern sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken.

Wie hoch ist die Förderung?

Für Unternehmen ist ein Fördersatz von 50% realistisch. Zuschläge auf den Fördersatz sind möglich. Die Verbundpartner aus der Wissenschaft können mit einer höheren Förderquote rechnen. Aber: Mindestens 50 % der für das Gesamtprojekt insgesamt beantragten Fördermittel sollen an die industriellen Partner fließen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze (bis spätestens 30.08.24). Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen. Die Projekte sollen eine Laufzeit von max. drei Jahren haben.

Sie interessieren sich für diesen Förderaufruf? Dann sprechen Sie uns jetzt an! Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.