Fahrzeuge, Verkehr und Mobilität werden fit für die Zukunft
Fördern möchte das BMWK Projekte, die sich einer der drei Säulen des Förderprogramms zuordnen lassen:
Automatisiertes Fahren (auch im Schienenverkehr)
- Innovative Sensorik und Aktoriksysteme
- Hochgenaue Lokalisation
- Schnelle, sichere und zuverlässige Kooperation durch Kommunikation
- usw.
Innovative Fahrzeuge
- Effizienzsteigerung durch Leichtbau
- Optimierte aerodynamische Eigenschaften
- Reduzierte Reibungswiderstände im kompletten Antriebsstrang
- Innovative Antriebstechnik
Systemtechnologien
- Wertschöpfung und digitale Transformation
- Mobilität und Verkehr
- Produktion und Logistik
Wer kann die Förderung beantragen?
Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert. Die Förderung richtet sich insbesondere an Unternehmen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind auch antragsberechtigt. Wichtig: Kleine und mittlere Unternehmen sollen zu mindestens 30% an den gesamten Fördermitteln eines Projektverbundes beteiligt sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Unternehmen ist ein Fördersatz von 50% realistisch. Nicht-gewerbliche Verbundpartner können mit einer höheren Förderquote rechnen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Prinzipiell können jederzeit Projektskizzen zu Vorhaben eingereicht werden, die sich den oben genannten Programmsäulen zuordnen lassen. Diese Skizzen werden jeweils ab dem 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember eines Jahres vom Projektträger evaluiert. Daneben gibt es aber auch Förderaufrufe zu spezielleren Themen aus dem Bereich der Fahrzeug- und Systemtechnologien. Hier können Projektskizzen zu gesondert genannten Einreichungsfristen eingereicht werden.
Nach positiver Evaluation einer Skizze ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen. Die Projekte sollen max. 3 Jahre dauern.