Innovationsausschuss

Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Zudem muss sie auf aktuelle Herausforderungen, wie demografische Entwicklung, sektorenübergreifende Versorgung und Sicherstellung dieser in den unterschiedlichsten Regionen reagieren. Um die hierfür notwendigen Innovationen für die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, hat der Gesetzgeber den Innovationsfonds geschaffen.

Innovationsausschuss

Mit dem Innovationsfonds sollen neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung gefördert werden

Neue Versorgungsformen im Sinne des Innovationsfonds sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Ziel dieses Förderangebots ist es, neue Versorgungsformen zu fördern, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben. Mittelfristig sollen die geförderten Modelle und Innovationen dauerhaft in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.

In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss im Bereich der neuen Versorgungsformen parallel mehrere Förderbekanntmachungen:

Mit vorgelagerter Konzeptphase zur Vorbereitung der Projektidee

Themenspezifische Förderung, z.B. in den Themenfeldern

  • Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung
  • Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke
  • Daten- und algorithmenbasierte Entscheidungen in der Hausarztpraxis
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung

Themenoffene Förderung

Ohne vorgelagerte Konzeptphase

  • Themenoffene Förderung (Laufzeit < 2 Jahre)
  • Themenoffene Förderung (Laufzeit 3-4 Jahre)

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften. Krankenkassen sind in der Regel zu beteiligen, und zwar bereits in der Antragsphase, auch Patienten sollten aktiv mit einbezogen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähige projektbezogene Ausgaben können bis zu 100% gefördert werden. In der Konzeptphase beträgt die maximale Förderung 75.000 €.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Aufrufe zu allen genannten Bereichen werden jährlich mit festen Deadlines veröffentlicht. Aufrufe mit vorgelagerter Konzeptphase sind zweistufig, Aufrufe ohne Konzeptphase einstufig.

Generell darf jedes Projekt nur zu einem der 4 Aufrufe eingereicht werden.

Interessiert, dann sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.