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Förderung von Forschung und Entwicklung für eine nachhaltige Ernährung
Unter nachhaltiger Ernährung versteht das BMEL einen Ernährungsstil mit möglichst positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Ökologie, Ökonomie und das Soziale. Übergeordnetes Ziel einer nachhaltigen Ernährung ist es, die Erde dauerhaft generationengerecht zu bewirtschaften und Lebensmittel wertzuschätzen. Die Lebenssituation der heutigen Generation soll verbessert werden, ohne gleichzeitig die Lebenssituation künftiger Generationen zu gefährden.
Welche Projekte können gefördert werden?
Das Ministerium möchte Projekte fördern, die sich mindestens einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen.
Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz
- innovative Ansätze für eine nachhaltige, kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung
- Erprobung von Innovationen im realen Umfeld, im industriellen Maßstab (Reallabore usw.)
- innovative Gestaltung der Umgebung von Kauf- und Essensentscheidungen
- Innovationen im Bereich der Essumgebung (z.B. Vermeidung Portionsgrößeneffekt)
- Verminderung von Barrieren, denen beeinträchtigte Menschen bei ihren Kauf- und Essensentscheidungen begegnen
- Innovationen zur Anpassung des Lebensmittelkonsums an den täglichen Bedarf
- Innovationen bei der nachhaltigen (Weiter-)Entwicklung von Menüs, Speiseplänen, Mahlzeiten oder Produkten
Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette durch Innovationen
- Schonung von Ressourcen durch Innovationen bei der Primärproduktion, Verarbeitung, Zubereitung
- innovative Verwendung von Nebenströmen, Reststoffen aus der Verarbeitung, Zubereitung
- Innovationen im Bereich der Prozess-, Logistik- und Kühlketten im Handel zur Reduktion von Planungsfehlern, Verringerung von Lebensmittelabfällen
- innovative Konzepte, Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung
- Innovationen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in privaten Haushalten
Die Projekte sollen eine hohe Praxisrelevanz haben. Die Innovationen können technischer oder auch nicht-technischer Natur (Methoden, Konzepte etc.) sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Es werden Einzelvorhaben gefördert und auch Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Startups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind im Rahmen von Projekten mit substanzieller Wirtschaftsbeteiligung antragsberechtigt.
Welche Höhe hat die Förderung?
Für Unternehmen ist ein Fördersatz von max. 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis spätestens zum 28.02.23. Wird diese Skizze positiv evaluiert, muss anschließend noch ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden.