Die Forschungszulage ist die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen
Mit der Forschungszulage, die Anfang 2020 mit dem Forschungszulagengesetz an den Start gegangen ist, will die Bundesregierung den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland attraktiver machen. Deshalb ist die Forschungszulage auch ausdrücklich als Breitenförderung konzipiert, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll.
Zulagenberechtigt sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die einkommenssteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Besteuerung befreit sind. Also auch Unternehmen und Startups jeglicher Größe. Ob tatsächlich Körperschaftssteuer gezahlt wird, spielt dabei übrigens keine Rolle, es kommt lediglich auf die Steuerpflicht an.
Von der Disruption bis zur Verbesserung bestehender Produkte
Für die Zulagenberechtigung spielt es außerdem auch keine Rolle, ob das Unternehmen zu einer Hightechbranche gehört oder zu einem klassischen Sektor der Wirtschaft. Die Forschungszulage ist tatsächlich für alle da.
Wichtig ist nur, dass ein Projekt durchgeführt wird, das sich entweder
- der Grundlagenforschung oder
- der industriellen Forschung oder
- der experimentellen Entwicklung
zuordnen lässt. Darunter können Disruptionen fallen, die einen Markt total umkrempeln, aber auch die wesentliche Verbesserung von bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Und natürlich auch viele Projekte, die sich zwischen diesen beiden Polen bewegen.
Praxisbeispiele zur Forschungszulage
Hier einige Beispiele, die zeigen, dass es die Forschungszulage für große und kleine Projekte von unterschiedlich großen Unternehmen aus den verschiedensten Branchen gibt:
- Ein kleines Unternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologien, erhält 174.500 EUR Forschungszulage für zwei FuE-Projekte.
- Ein Großunternehmen, Automotive, erhält rund 760.000 EUR für drei FuE-Projekte.
- Ein mittelständisches Unternehmen, Maschinenbau, erhält 186.250 EUR Forschungszulage für zwei FuE-Projekte.
- Ein Startup, Elektronische Bauteile, erhält rund 25.000 EUR für drei kleinere Projekte.
- Ein Hightech-Startup erhält rund 660.000 EUR für seine Disruption im Bereich der technischen Infrastruktur.
- Ein Food-Großunternehmen erhält rd. 74.000 EUR für sein Forschungsprojekt.
Personalkosten in FuE-Projekten sind zu 100% anrechenbar
Bei der Forschungszulage können jährlich FuE-bezogene Kosten in Höhe von max. 12.000.000 EUR berücksichtigt werden. Dreh- und Angelpunkt sind dabei die Personalkosten, die in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt anfallen. Die Personalkosten sind zu 100% anrechenbar.
Außerdem sind 70% der Kosten für FuE-Aufträge an Dritte anrechenbar (Auftragsforschung). Also zum Beispiel Aufträge an eine Universität, ein Forschungszentrum oder ein anderes Unternehmen in Deutschland oder der EU.
Daneben sind auch die Abschreibungen auf bewegliche Güter, die für das Projekt notwendig sind, zulagenfähig.
Projekte starten, wann man will
Nicht nur die Höhe der Forschungszulage macht diese interessant. Ein weiterer Vorteil ist, dass man sein Projekt starten kann, wann man will. Man braucht vor Projektstart keinen Förderantrag stellen und muss auch nicht auf die Bewilligung des Antrags warten. Die sogenannte FuE-Bescheinigung als Grundlage für die Zulage kann man nämlich vor Start oder Ende des FuE-Projektes beantragen oder auch einfach danach. Dadurch bleibt man in seiner Projektplanung sehr flexibel.