Mit Eurostars-3 länderübergreifend forschen und entwickeln
Eurostars ist ein vom internationalen Eureka-Netzwerk getragenes Förderprogramm. Eureka ist 1985 von 18 Ländern gegründet worden, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Integration zu fördern und die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung zu unterstützen.
An Eurostars-3 sind 37 Staaten beteiligt. Zu den Mitgliedern zählen die Staaten der EU, aber zum Beispiel auch Israel, Kanada, Norwegen, Südkorea und die Türkei.
Das sind die aktuellen Eurostars-Länder
Austria, Belgium, Bulgaria, Canada, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Iceland, Ireland, Israel, Italy, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, the Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Republic of Korea, Romania, Singapore, Slovakia, Slovenia, South Africa, Spain, Sweden, Switzerland, Turkey, and the United Kingdom.
Kleine und mittlere Unternehmen stehen im Mittelpunkt
Die Eurostars-Förderung ist auf KMU ausgerichtet. Deshalb werden nur Projekte gefördert, bei denen ein KMU den Lead hat. Grundsätzlich können sich aber auch Großunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen am Projekt-Konsortium beteiligen. Großunternehmen erhalten in Deutschland allerdings keine Förderung. Außerdem müssen die Projektpartner aus mindestens zwei verschiedenen Eurostars-Teilnehmerländern kommen.
Nach dem sogenannten Bottom-up-Prinzip von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung.
Unter Eurostars-3 größerer Kreis von Antragsberechtigten
Beim Wechsel von Eurostars-2 auf Eurostars-3 ist eine wichtige Hürde gefallen. Denn bis dahin waren nur forschungstreibende KMU antragsberechtigt, die mindestens 10% ihres Umsatzes bzw. 10% ihres Personals für FuE einsetzen.
Unter Eurostars-3 gilt diese Anforderung nicht mehr. Jetzt sind auch sogenannte innovative KMU antragsberechtigt. Damit sind kleine und mittlere Unternehmen gemeint, die noch keine Erfahrung in Forschung und Entwicklung haben, aber den Ehrgeiz und die Fähigkeiten besitzen, neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Dadurch ist der Kreis der Antragsberechtigten größer geworden.
Antragsverfahren und Höhe der Förderung
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es gibt in der Regel zwei Einreichungsstichtage pro Jahr, ab denen die bis dahin von den Projektkonsortien gemeinsam eingereichten internationalen Förderanträge evaluiert werden. Im Falle einer positiven Evaluation müssen dann noch nationale Förderanträge beim jeweiligen nationalen Projektträger eingereicht werden.
Eurostars-3-Projekte sollen max. 36 Monate laufen. Der deutsche Projektanteil kann mit bis zu 500.000 EUR gefördert werden (Fördersatz für Unternehmen max. 50%).