Demonstrationsanlagen Bioökonomie

Mit dem Förderprogramm Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Nutzung und den Bau bioökonomischer Demonstrationsanlagen. Damit will das Ministerium den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis unterstützen.

Bioökonomie

Die Bioökonomie gehört zu den Game-Changer-Technologien. Sie ermöglicht Produkte und Produktionsverfahren,

  • die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen,
  • der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie
  • der Nutzung von Abfällen basieren.

Bioökonomische Innovationen können so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nachhaltigkeits- und Klimaziele der Industrie zu erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit auszubauen. Das BMWK will deshalb die Nutzung und den Bau bioökonomischer Demonstrationsanlagen fördern, um damit den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis unterstützen.

Bausteine des Förderprogramms

  • Baustein A richtet sich an Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Gefördert wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie.
  • Baustein B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Gefördert werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

So wird gefördert

Es werden Einzelprojekte gefördert und auch Verbundprojekte mit mehreren Partnern. Der Kreis der Antragsberechtigten unterscheidet sich ja nach Baustein. Im Rahmen von Baustein A sind regulär Unternehmen (auch Startups) mit max. 1.000 Beschäftigen antragsberechtigt und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen, die Produkt- oder Prozessentwicklungen in der industriellen Bioökonomie in bestehenden Demonstrationsanlagen anstreben. Im Rahmen von Baustein B sind Unternehmen jeder Größe antragsberechtigt, die bestrebt sind, bereits im Rahmen der experimentellen Entwicklung erprobte Produkte oder Verfahren in einer längerfristigen Testphase zur Marktreife weiterzuentwickeln und prozesstechnisch zu optimieren, und dafür den Bau einer Demonstrationsanlage planen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind der 01.03. (Baustein A) und der 30.06. (Baustein A und B) eines Jahres. Nach positiver Evaluation einer Skizze ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen. Letzter Einreichungsstichtag für Projektskizzen ist der 30.06.25.

Interessiert? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!