Hier können leider keine Förderanträge mehr gestellt werden. Das macht aber nichts. Wir finden Förderalternativen für Sie. Sprechen Sie uns an!
Biologisches Wissen nutzen und auf Materialien und Werkstoffe übertragen
Fördern möchte das BMBF Projekte, die sich einem der folgenden beiden Schwerpunkte zuordnen lassen:
Superhydrophobe Oberflächen und hierarchische Strukturierung
- Beschichtungen oder Strukturierungen von Oberflächen für unterschiedlichste Anwendungen
- Beschichtung von Oberflächen zur Verringerung des Wasserwiderstandes
- Verbesserung von Implantaten
- transparente und omniphobe Beschichtung von Glasoberflächen
- Verbesserung der Antihaft-Wirkung
Selbstregulierende Materialien/Self-X-Materialien
- selbstregulierendes Haften und Kleben
- selbstheilende Materialien
- selbstorganisierende Materialien
- selbstregulierende Formgebung
- selbstheilende Materialien mit erhöhter Lebensdauer
- Selbstheilung von Rissen
- selbstreinigende Textilien oder Fassaden
- selbstregulierende Energieversorgung
- selbstregulierende Haft- und Antihaftstrukturen
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Es werden Einzelprojekte und auch Verbundvorhaben mit mehreren Partnern gefördert.
Welche Höhe hat die Förderung?
Für Unternehmen ist ein Fördersatz von max. 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch. Für Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen gelten höhere Fördersätze.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis spätestens zum 21.02.23. Wird diese Skizze positiv evaluiert, muss anschließend noch ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden.