Förderung vom BMWK für Solarkollektoren usw.
Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Modul 2) wird die Erzeugung von Prozesswärme mittels dieser Technologien gefördert:
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie (inkl. Machbarkeitsstudien)
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung bzw. Bereitstellung von thermischer und elektrischer Energie, wenn die Energie, die in Wärme und elektrische Energie umgewandelt wird, ausschließlich und direkt aus einer der folgenden Quellen stammt:
- Sonnenstrahlung
- Geothermie
- Biomasse
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, auch Freiberufler und Contractoren.
Bis zu 20 Mio. EUR Zuschuss je Vorhaben
Der Zuschuss auf die Investitionskosten hat eine Höhe von
- 60% für kleine Unternehmen,
- 50% für mittlere Unternehmen und
- 40% für große Unternehmen.
Je Vorhaben gibt es max. 20 Mio. EUR Zuschuss.
Achtung: Auf eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz muss im Fall einer Förderung nach dieser Förderrichtlinie verzichtet werden.