Angewandte Energieforschung im 8. Energieforschungsprogramm

Wollen Sie mit einer innovativen Energietechnologie zum Gelingen der Energiewende beitragen? Dann ist die Angewandte Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramm eine interessante Fördermöglichkeit für Sie. Beantragen Sie mit unserer Unterstützung Zuschüsse für Forschung und Entwicklung, Optimierung oder Erprobung Ihrer Innovation.

angewandte energieforschung

Angewandte Energieforschung für die Energiewende

Die Bundesregierung fördert bereits seit fast 50 Jahren Forschung und Entwicklung zu nichtnuklearen Energietechnologien: Im Jahre 1977 wurde das erste Energieforschungsprogramm aufgelegt. Seit April 2024 gibt es das 8. Energieforschungsprogramm.

Die Angewandte Energieforschung ist Teil des 8. Energieforschungsprogramms und zielt darauf ab, dass Ergebnisse von Forschung und Entwicklung möglichst schnell den Weg in die praktische Anwendung finden. Das soll durch die enge Zusammenarbeit von Industrie, Wissenschaft und Anwendern in Projekten gelingen.

Das 8. Energieforschungsprogramm ist missionsorientiert

Erstmals werden im 8. Energieforschungsprogramm fünf Forschungsmissionen gestartet. Mit den Missionen gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konkrete und ambitionierte Ziele vor, die mit der Förderung der Angewandten Energieforschung erreicht werden sollen.

Mission Energiesystem

„Wir treiben mit Innovationen den Wandel zu einem klimaneutralen, effizienten Energiesystem voran.“

Mission Wärmewende

„Wir beschleunigen den Wandel zur klimaneutralen und effizienten Wärme- und Kälteversorgung.“

Mission Stromwende

„Wir schaffen mit Innovationen eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Mission Wasserstoff

„Wir ebnen den Weg zur nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch neue Technologielösungen und Konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“

Mission Transfer

„Wir stärken die Rolle der Energieforschung als Impulsgeber des Fortschritts in Wirtschaft und Gesellschaft – durch Transparenz, Partizipation und Praxisorientierung.“

Wer kann Förderanträge stellen und wie wird gefördert?

Förderanträge stellen können Unternehmen jeglicher Größe sowie Hochschulen, Forschungszentren usw. Es werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte gefördert. Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sind, wie oben beschrieben, besonders erwünscht.

Für Unternehmen gilt in der Regel ein Fördersatz von 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschlag auf den Fördersatz bekommen.

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Das Einreichen von Projektskizzen ist jederzeit möglich. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.

Unterstützung weiterer Projektformen im 8. Energieforschungsprogramm

Neben Einzelvorhaben und Verbundprojekten können außerdem auch Reallabore der Energiewende und Mikroprojekte gefördert werden.

Reallabore der Energiewende

Die Reallabore der Energiewende unterstützen den Transfer von den Ergebnissen aus der angewandten Forschung und dienen dazu, innovative Techniken mit einem systemischen Ansatz im realen Umfeld und industrierelevanten Maßstab zu erproben und weiterzuentwickeln.

Mikroprojekte

Ergänzend zu den oben genannten Formaten können zu allen Förderschwerpunkten Mikroprojekte beantragt werden. Es sollen Fragestellungen adressiert werden, die zur Beschleunigung der Energiewende beitragen. Das Format wird in einem einstufigen Verfahren umgesetzt. Dies dient der vereinfachten und beschleunigten Beantragung und Förderung von Forschungsprojekten.

Sie wollen Förderung für Ihre innovative Energietechnologie beantragen? Dann sprechen Sie uns jetzt an! Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.