Förderung für klimafreundliche Maschinen und Anlagen in kleinen Unternehmen
Das neue Modul 6 ist Teil des bewährten EEW-Förderprogramms, welches Unternehmen jeder Größe dabei hilft, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Modul 6 richtet sich aber exklusiv an kleine Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern. Sie können einen Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Vorhaben bekommen, wenn sie eine fossil betriebene Maschine oder Anlage durch eine klimafreundliche Variante ersetzen. Klimafreundlich meint den Betrieb mit Strom. Außerdem fördert das BMWK auch die klimafreundliche Umrüstung vorhandener Maschinen oder Anlagen.
Die Förderung kann vergleichsweise einfach beantragt werden und passt sich auch dadurch an die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleiner Unternehmen an.
Beispiele: Was kann über das Modul 6 konkret gefördert werden?
Damit nicht abstrakt bleibt, wofür es die Förderung gibt, nennt das BAFA eine Reihe von Beispielen für förderfähige Anschaffungen oder Umrüstungen:
- Allgemein: Prozesswärmeerzeuger (z.B. erdgasbetriebener Wärmeerzeuger wird durch elektrische Wärmepumpe ersetzt)
- Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen
- Logistik: elektrisch zu betreibende Gabelstapler
- Wäschereien: Waschmaschinen
- Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
- Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
- Käsereien: Reifekammern
- Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen
Wichtig: Diese Liste mit Beispielen ist nicht abschließend. Auch weitere Projekte sind förderfähig.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, auch Freiberufler und Contractoren.
Bis zu 200.000 EUR Zuschuss je Vorhaben
Der Zuschuss (De-minimis) auf die Investitionskosten hat eine Höhe von 33,3%. Je Vorhaben gibt es max. 200.000 EUR Zuschuss.