Wasserstoff macht Mobilität nachhaltig
Das BMDV will im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie NIP Projekte fördern, die auf
- den Straßenverkehr,
- den Schienenverkehr,
- die Schifffahrt
- usw.
abzielen. Förderfähig sind sowohl FuE-Projekte als auch Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur. Deshalb gibt es zum NIP auch zwei separate Förderrichtlinien: Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Marktaktivierung.
Welche Projekte werden über das NIP gefördert?
Die FEI-Richtlinie ist technologisch sehr offen gehalten. Deshalb ist sie eine Fördermöglichkeit für ganz unterschiedliche Projekte zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien für den Mobilitätssektor. Das zeigt auch die Statistik der bisher geförderten FuE-Projekte.
Über die Marktaktivierungs-Richtlinie wird die Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur durch gewerbliche Anwender gefördert. Voraussetzung: Die Technik ist marktreif, aber noch nicht wettbewerbsfähig.
Wie wird die NIP-Förderung beantragt?
Bei der FEI-Richtlinie ist das Antragsverfahren zweistufig. Es startet mit der Einreichung einer Projektskizze (jederzeit möglich). Die bis dahin eingereichten Projektskizzen werden jeweils ab dem 31. März und ab dem 30. September eines Jahres evaluiert. Im Falle einer positiven Bewertung, wird der Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
Die Marktaktivierungsförderung kann nur im Rahmen von Förderaufrufen beantragt werden, die u.a. hier veröffentlicht werden. Das Antragsverfahren ist einstufig.