Der fünfte Förderaufruf des Programms „Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zielt darauf ab, die deutschen See- und Binnenhäfen durch technologische, digitale und soziale Innovationen zu stärken. Im Zeitraum von 2021 bis 2025 stellt das BMDV hierfür rund 64 Millionen Euro bereit.
Förderziele:
- Klimaschutz und Umwelt: Entwicklung innovativer Technologien zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes in Häfen.
- Wettbewerbsfähigkeit: Stärkung der Position deutscher Häfen im internationalen Markt.
- Digitalisierung: Optimierung von Logistikketten und Förderung der IT-Nutzung sowie der IT-Sicherheit in Hafenprozessen.
- Arbeitsplätze: Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze durch technologische Fortschritte.
Wer kann Förderanträge stellen und wie wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Besonders erwünscht sind Kooperationen zwischen Hafenwirtschaft, industriellen Partnern und Forschungseinrichtungen.
Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Auch Forschungseinrichtungen wird die Übernahme eines Eigenanteils erwartet; eine Vollfinanzierung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze über das elektronische System des Bundes (easy-Online). Wird eine Projektskizze positiv bewertet, ist anschließend noch ein detaillierter Förderantrag einzureichen.
Einreichfrist:
Projektskizzen können bis zum 6. Mai 2025 eingereicht werden.
Für detaillierte Informationen stehen der vollständige Förderaufruf und die aktualisierte Förderrichtlinie zur Verfügung.