Das BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort

Im Februar endete die beliebte Förderung für gewerblich genutzte Lastenräder mit Elektroantrieb durch das Bundeswirtschaftsministerium. Aber seit Anfang Oktober können wieder Förderanträge gestellt werden. Erfreulich: Die Höchstfördersumme pro Rad wurde auf 3.500 EUR erhöht.

Das BMWK setzt die Förderung von E-Lastenfahrrädern fort

Elektrische Lastenräder, mit oder ohne Anhänger, sind ideal für die Kurzstreckenlogistik und fördern eine nachhaltige Mobilität.

Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA zieht eine positive Bilanz zur bisherigen Förderung: „Von Architekturbüros und Abwasserentsorgung bis zum Verlags- sowie Veterinärwesen profitiert bereits eine Vielzahl verschiedener Unternehmen und Wirtschaftszweige von der Förderung. Bisher konnten im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie Förderzusagen von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 E-Lastenfahrräder erteilt werden.“

Es können wieder Förderanträge für E-Lastenräder gestellt werden

Seit Anfang Oktober können Förderanträge im Rahmen der neuen E-Lastenfahrrad-Richtlinie gestellt werden.

Förderfähig sind Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in

  • Industrie,
  • Gewerbe,
  • Handel und
  • Dienstleistungen.

Wichtig: Es werden nur Lastenfahrräder und -anhänger gefördert, die beim BAFA gelistet sind.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen jeder Rechtsform (einschließlich eG) und Tätigkeit (einschließlich Freiberufler) sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen). Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen und Vereine sind nicht antragsberechtigt.

Der Zuschuss für jedes Lastenrad beträgt 25% der Anschaffungskosten, jedoch maximal 3.500 EUR. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Förderanträge pro Antragsteller. Diese Förderung fällt jedoch unter die sogenannte De-minimis-Regelung, wodurch sich individuelle Begrenzungen für den Antragsteller ergeben können.

Weitere Informationen zu neuen E-Lastenfahrrad-Richtlinie gibt es auf der Webseite des BAFA.