Neue Förderrichtlinie Industrielle Bioökonomie

Die Bioökonomie ist für die Bundesregierung eine Schlüsseltechnologie, um Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verbinden. Deshalb gibt es seit 2020 auch eine Nationale Bioökonomiestrategie. Mit dem neuen Förderprogramm Industrielle Bioökonomie will das Bundeswirtschaftsministerium nun den Transfer bioökonomischer Produkt- und Verfahrensinnovationen in die industrielle Praxis unterstützen.

Neue Förderrichtlinie Industrielle Bioökonomie

Das Programm Industrielle Bioökonomie ist themen- und branchenoffen

Mit dem neuen Förderprogramm will das BMWK das Potenzial biobasierter Produkte und Verfahren demonstrieren. Deshalb zielt das Programm auf Projekte, die ein hohes Potenzial für die industrielle Anwendung haben. Es stehen vier Fördermodule zur Verfügung.

Baustein A: Entwicklung von Produkten und Verfahren

Ziel des Bausteins A ist es, die Entwicklung und Skalierung von biobasierten Produkten und Verfahren voranzutreiben und zu zeigen, dass sie sich in industrielle Anwendungen überführen lassen.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Innovationsbeihilfen für KMU

Baustein B: Anlagenplanung

Gegenstand der Förderung ist die Planung von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland. Baustein B soll damit Unternehmen, Fördermittelgebern und privaten Investoren eine Entscheidungsgrundlage für die Investition in die Demonstrationsanlage bereitstellen.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Durchführbarkeitsstudien zur Anlagenplanung
  • Durchführbarkeitsstudien zur Marktvorbereitung
  • Experimentelle Entwicklung
  • Innovationsbeihilfen für KMU

In Ausnahmefällen ist die Förderung der Planung von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen möglich.

Baustein C: Anlagenbau

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland. Damit sollen Unternehmen beim Übergang zu einer nachhaltigen, biobasierten Produktionsweise unterstützt werden.

Förderfähige die folgenden Maßnahmen:

  • Investitionen in unternehmenseigene Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Skalierung ihrer biobasierten Prozesse und Verfahren.
  • Investitionen in Mehrzweck-Demonstrationsanlagen: In Ausnahmefällen ist die Förderung des Baus, der Modernisierung oder Erweiterung von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen möglich.

Der Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie wird hier nicht betrachtet.

Wer kann Förderanträge stellen und wie wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Startups und Unternehmen jeder Größe. Großunternehmen aber insbesondere im Verbund mit kleinen und mittleren Unternehmen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind auch antragsberechtigt, aber teilweise nur im Rahmen von Verbundprojekten.

Die Höhe der Zuschussförderung differiert je nach Antragsteller und Projekttyp. Außerdem kann eine Förderung nach AGVO oder De-minimis-Verordnung beantragt werden. Sprechen Sie uns für genauere Informationen bitte gerne an.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Für die Bausteine A, B und D ist der erste Einreichungsstichtag für Skizzen der 15.01.25. Danach sind Skizzeneinreichungen jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres möglich. Für den Baustein C können Skizzen jährlich zum 15.10. eingereicht werden. Erstmalig im Jahr 2025. Wird eine Projektskizze positiv evaluiert, ist anschließend noch ein förmlicher Förderantrag einzureichen.

Geförderte Projekte sollen in der Regel max. drei Jahre dauern.

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