Diese Themen werden über START-interaktiv gefördert
Das BMBF fasst den Begriff der interaktiven Technologien sehr weit. Darunter können zum Beispiel
- digitale Assistenten,
- physische Roboter oder auch
- Augmented-/Virtual-Reality-Applikationen
fallen. Im Rahmen von START-interaktiv werden aber nur Projekte in einem dieser beiden Themenfelder gefördert:
Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
Interaktive Technologien können eine qualitätsorientierte Gesundheit und Pflege unterstützen, indem sie bei bei Prävention, Diagnose, Therapie usw. ansetzen. Zielgruppen solcher Technologien können sowohl Fachpersonal als auch Laien sein.
Lebenswerte Räume: Smart, nachhaltig und innovativ
Interaktive Technologien haben das Potenzial, private und öffentliche Räume lebenswert zu gestalten und maßgeblich zu einem besseren gesellschaftlichen Miteinander beizutragen. Sie können das Leben vor Ort komfortabler, sicherer und selbstständiger machen (im Quartier, in der Stadt, auf dem Land).
Es stehen zwei Fördermodule zur Verfügung
Förderung von Forschungsteams (Modul 1)
Gefördert werden Projekte zu interaktiven Technologien an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Dieses Modul wird hier nicht näher betrachtet.
Förderung Startups (Modul 2)
Über Modul 2 werden Projekte zu interaktiven Technologien gefördert, bei denen Startups im Mittelpunkt stehen. Das sind Projekte, die Startups alleine durchführen oder auch zusammen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Verbundprojekte ohne Beteiligung eines Startups werden nicht gefördert.
Startups sind für START-interaktiv junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben.
So werden Projekte zu interaktiven Technologien gefördert
Für Unternehmen gilt ein Fördersatz von bis zu 50% auf die zuwendungsfähigen Projektkosten. Die Fördersatz kann für Startups und KMU erhöht werden. Startups können für Ihr Förderprojekt einen Zuschuss von max. 400.000 EUR erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze. Einreichungsstichtage für Skizzen sind der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres. Wird diese Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen. Die Förderung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt.